Förderprogramme

KfW 151/152

Zinsgünstiges Darlehen zur Förderung von Einzelmaßnahmen und der Sanierung zum Effizienzhaus bei Einhaltung der vorgegebenen Mindestanforderungen. Der Zinssatz beträgt eff. 0,75%/a. Die Tilgungszuschüsse gehen von 7,5% bis 27,5%.

 

KfW 430

Investitionszuschuss anstelle des Programms 151/152. Die Zuschüsse betragen zwischen 10% und 30%.

 

KfW 431

Der Zuschuss wird für die fachliche Begleitung der Sanierungsmaßnahmen, die nach den Mindestanforderungen der Programme 151/152 durchgeführt werden, ausbezahlt. Er beträgt 50% des Honorars bis max. 4.000,- €.

 

L-Bank „Energieeffizient sanieren“

Das Programm entspricht dem KfW-Programm 151/152. Der Zinssatz ist identisch, die Tilgungszuschüsse betragen zwischen 9,5% und 32,5%.

 

L-Bank „Energieeffizient bauen“

Zinsgünstiges Darlehen mit einem Zinssatz, der erst bei der Zusage des Darlehens angegeben wird. Der Tilgungszuschuss beträgt zwischen 7 und 15%.

 

L-Bank „Wohnen mit Zukunft“

Zinsgünstiges Darlehen zur Förderung von Heizungen mit erneuerbaren Energien. Der Zinssatz beträgt eff. 1,11 bzw. 1,31 %/a.

 

Aktuelle Neuerungen: KfW-Heizungs- und Lüftungspaket

Am 01.04.2016 wurde ein Heizungs- und Lüftungspaket eingeführt. Der Tilgungszuschuss erhöht sich auf 12,5% der Darlehenssumme.